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Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 01.10.2026 beschlossen, den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Sondergebiet Energieversorgung“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch –BauGB- öffentlich auszulegen.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Sondergebiet Energieversorgung“ sowie deren Begründungen, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 21.10.2026 bis zum 20.11.2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn, Zimmer Nr. 12 zu den Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Näheres ist den Verfahrensunterlagen zum Download zu entnehmen:
Der Gemeinderat Jettenbach hat in der Sitzung am 03.09.2026 beschlossen, den Entwurf zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Piesenham“ i.d.F. vom 27.08.2026 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch –BauGB- (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet der Außenbereichssatzung befindet sich im Ortsteil Piesenham.
Folgende Flurnummern der Gemarkung.Jettenbach sind betroffen:
Fl.Nr. 568, 571 und 572.
Der genaue Umgriff ist aus den Verfahrensunterlagen ersichtlich.
Der Entwurf zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Piesenham“ und seine Begründung werden vom 25.09.2026 bis zum 27.10.2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Zi.Nr. 12, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Verfahrensunterlagen zum Download:
Der Gemeinderat der Gemeinde Jettenbach hat mit Beschluss vom 06.03.2025 die vereinfachte 2. Änderung des Bebauungsplanes „Süd-West“ i.d.F. vom 06.03.2025 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) am 18.03.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die vereinfachte 2. Änderung des Bebauungsplanes „Süd-West“ in Kraft.
Die Planunterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit:
Der Gemeinderat Jettenbach hat in der Sitzung am 05.12.2024 beschlossen, den Entwurf zur Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Grafengars“ i.d.F. vom 30.10.2024 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch -BauGB- (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Grafengars. Folgende Flurnummern der Gemarkung Jettenbach sind betroffen:
Fl.Nr. 398/3, 177 und 177/1. Der genaue Umgriff ist aus den Unterlagen ersichtlich.
Der Entwurf zur Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Grafengars“ und seine Begründung werden vom 17.01.2025 bis zum 17.02.2025 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Zi.Nr. 12, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Grafengars“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. (siehe gesonderte Mustervorlage)
Anlagen:
Der Gemeinderat Jettenbach hat mit Beschluss vom 17.05.2023 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Köllerersiedlung IV“ i.d.F. vom 09.02.2023 als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 08.08.2023 ist die 3. Änderung in Kraft getreten.
Die Planunterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit:
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 03.08.2023 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Süd-West“ für den Bereich Birkenstr. 16 durchzuführen.
Anlage:
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 28.04.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplan „Süd-West“ i.d.F. vom 16.02.2022 als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung, angeschlagen am 04.05.2022, ist die 1. Änderung des Bebauungsplan „Süd-West“ in Kraft getreten.
Verfahrensunterlagen zum Bauleitplanverfahren:
Der Gemeinderat Jettenbach hat mit Beschluss vom 06.05.2020 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Köllerersiedlung IV“ i.d.F. vom 06.05.2020 als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 26.05.2020 ist die 2. Änderung in Kraft getreten.
Die Planunterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit:
Der Gemeinderat Jettenbach hat mit Beschluss vom 11.12.2019 die 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Waldrandsiedlung“ i.d.F. vom 11.12.2019 als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 05.03.2020 ist die 2. Änderung in Kraft getreten.
Die Planunterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit:
Der Gemeinderat Jettenbach hat mit Beschluss vom 04.04.2018 die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Waldrandsiedlung“ i.d.F. vom 04.04.2018 als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung vom 24.04.2018 ist die 1. Änderung in Kraft getreten.
Die Planunterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit:
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