Hinweis zum Versand der Briefwahlunterlagen
Die Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a. Inn (Wahlamt) weist darauf hin, dass zwar bereits jetzt die Briefwahlunterlagen beantragt werden können, der Versand der Unterlagen aber aufgrund einer gesetzlichen Änderung erst ab 16.02.2026 erfolgen darf.