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Aufstellung der Außenbereichssatzung „Piesenham“ – Öffentliche Auslegung

Veröffentlicht: 16.09.2026
Der Gemeinderat Jettenbach hat in der Sitzung am 03.09.2026 beschlossen, den Entwurf zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Piesenham“ i.d.F. vom 27.08.2026 gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch –BauGB- (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet der Außenbereichssatzung befindet sich im Ortsteil Piesenham.

Folgende Flurnummern der Gemarkung.Jettenbach sind betroffen:

Fl.Nr. 568, 571 und 572.

Der genaue Umgriff ist aus den Verfahrensunterlagen ersichtlich.

Der Entwurf zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Piesenham“ und seine Begründung werden vom 25.09.2026 bis zum 27.10.2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn, Zi.Nr. 12, Marktplatz 1, 84559 Kraiburg a.Inn während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Alle weiteren Informationen zu Bauleitplanungen unter https://www.jettenbach-am-inn.de/bauleitplanung/.

Verfahrensunterlagen zum Download:   

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